Zum Inhalt springen

Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge an Verbraucher

Version 1 · gültig seit 12.10.2026, 15:26

Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge an Verbraucher DP Car Trading – Inhaber Phil Couwenbergs Engelsburger Str. 68, 44869 Bochum-Wattenscheid Version 1 | Stand 12.10.2026 1. Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge durch DP Car Trading an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit der Kaufvertrag vor Ort in den Geschäftsräumen von DP Car Trading geschlossen wird. Maßgeblich für den jeweiligen Verkauf sind der individuelle Kaufvertrag, die darin festgehaltenen Fahrzeugdaten, die vereinbarte Beschaffenheit, ausdrücklich dokumentierte Abweichungen und Mängel sowie diese Verkaufsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. 2. Vertragsschluss Fahrzeugangebote und Fahrzeugbeschreibungen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Kaufvertrag kommt durch die von DP Car Trading und dem Käufer abgegebenen Vertragserklärungen zustande. Angaben in Anzeigen, Internetportalen oder sonstiger Werbung werden nur dann zu einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit des Fahrzeugs, wenn sie im Kaufvertrag übernommen oder dort ausdrücklich bestätigt werden. 3. Fahrzeugzustand und Fahrzeugangaben Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug. Alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren können bei der Beurteilung des Fahrzeugzustands zu berücksichtigen sein. Die im Kaufvertrag dokumentierten Angaben zu Fahrzeugidentifikationsnummer, Erstzulassung, Kilometerstand, Ausstattung, Zubehör, bekannten Beschädigungen, Vorschäden und sonstigen Fahrzeugmerkmalen sind Bestandteil der individuellen Vertragsvereinbarung. Eine bestimmte Beschaffenheit, Eigenschaft oder Verwendungsmöglichkeit gilt nur als ausdrücklich vereinbart, soweit sie im Kaufvertrag entsprechend festgehalten ist. Ein im Vertrag als Kilometerstand ausgewiesener Wert bezeichnet grundsätzlich den bei Vertragsschluss bzw. Übergabe am Fahrzeug abgelesenen Kilometerstand. Eine Zusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung über die tatsächliche Gesamtfahrleistung besteht nur, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich so vereinbart wird. 4. Bekannte Mängel, Vorschäden und Abweichungen DP Car Trading dokumentiert ihm bekannte wesentliche Mängel, Beschädigungen und Vorschäden im Kaufvertrag bzw. in den zugehörigen Vertragsunterlagen. Soll bei einem bestimmten Merkmal des Fahrzeugs von den objektiv zu erwartenden Anforderungen abgewichen werden, wird der Käufer hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens informiert. Eine solche Abweichung wird ausdrücklich und gesondert vereinbart. Allgemeine Hinweise auf Alter, Laufleistung oder den gebrauchten Zustand des Fahrzeugs ersetzen eine erforderliche konkrete Vereinbarung über eine bestimmte Abweichung nicht. 5. Kaufpreis und Umsatzsteuer DP Car Trading | Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge an Verbraucher | Stand 12.10.2026 DP CAR TRADING Der vereinbarte Gesamtkaufpreis ergibt sich aus dem individuellen Kaufvertrag. Die steuerliche Behandlung des Fahrzeugverkaufs wird im Kaufvertrag ausgewiesen. Bei regelbesteuerten Fahrzeugverkäufen wird die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer entsprechend der im Kaufvertrag ausgewiesenen steuerlichen Behandlung dargestellt. Bei Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. 6. Zahlung Soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig zur Zahlung fällig. Die Übergabe des Fahrzeugs kann von der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises abhängig gemacht werden. Vereinbarte Anzahlungen, Finanzierungen oder sonstige Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuellen Kaufvertrag. 7. Übergabe Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe werden individuell vereinbart. Mit der Übergabe erhält der Käufer die im Kaufvertrag als vorhanden vereinbarten Fahrzeugunterlagen, Schlüssel und Zubehörteile. Der Käufer bestätigt die Übergabe des Fahrzeugs und der übergebenen Unterlagen und Gegenstände im Übergabeprotokoll oder Kaufvertrag. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über. 8. Eigentumsvorbehalt Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von DP Car Trading. Vor vollständigem Eigentumsübergang darf der Käufer das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung von DP Car Trading veräußern, verpfänden oder sicherungsübereignen. 9. Gesetzliche Mängelrechte Dem Käufer stehen die gesetzlichen Rechte wegen Sach- und Rechtsmängeln zu. Im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung kann der Käufer grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen getragen. Der Käufer hat DP Car Trading das Fahrzeug zur Prüfung und Durchführung einer etwaigen Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Gesetzliche Rechte des Käufers auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen unberührt. 10. Verjährung von Mängelansprüchen bei gebrauchten Fahrzeugen Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung des Fahrzeugs. Soweit für das konkrete gebrauchte Fahrzeug eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr vorgesehen ist, wird der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert hierüber informiert. Die Verkürzung wird nur Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen DP Car Trading und dem Käufer ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. DP Car Trading | Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge an Verbraucher | Stand 12.10.2026 DP CAR TRADING Diese Verkaufsbedingungen allein bewirken keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist. Gesetzlich zwingende längere Fristen sowie Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel bleiben unberührt. 11. Garantien Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie im individuellen Kaufvertrag oder in einer gesonderten Garantieerklärung ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Eine gegebenenfalls zusätzlich bestehende Händler-, Hersteller- oder Gebrauchtwagengarantie berührt die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers nicht. Angaben über Eigenschaften oder Beschaffenheiten des Fahrzeugs stellen nicht allein deshalb eine Garantie dar. 12. Haftung DP Car Trading haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsrecht, sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DP Car Trading bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt. 13. Zulassung, Versicherung und Nutzung nach Übergabe Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Käufer nach Übergabe des Fahrzeugs für dessen ordnungsgemäße Zulassung, Versicherung und Nutzung verantwortlich. Vereinbarungen über Zulassung, Überführung, Kurzzeitkennzeichen oder sonstige Zusatzleistungen werden im jeweiligen Kaufvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten. 14. Datenschutz Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhält der Käufer in der gesonderten Datenschutzinformation für Kunden von DP Car Trading. 15. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen hiervon unberührt.