Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge an Verbraucher
Version 1 · gültig seit 12.10.2026, 15:26
Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge an
Verbraucher
DP Car Trading – Inhaber Phil Couwenbergs
Engelsburger Str. 68, 44869 Bochum-Wattenscheid
Version 1 | Stand 12.10.2026
1. Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge durch DP Car Trading an
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit der Kaufvertrag vor Ort in den Geschäftsräumen von DP Car
Trading geschlossen wird.
Maßgeblich für den jeweiligen Verkauf sind der individuelle Kaufvertrag, die darin festgehaltenen
Fahrzeugdaten, die vereinbarte Beschaffenheit, ausdrücklich dokumentierte Abweichungen und Mängel sowie
diese Verkaufsbedingungen.
Individuelle Vereinbarungen im Kaufvertrag haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen.
2. Vertragsschluss
Fahrzeugangebote und Fahrzeugbeschreibungen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot
dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Kaufvertrag kommt durch die von DP Car Trading und dem Käufer abgegebenen Vertragserklärungen
zustande.
Angaben in Anzeigen, Internetportalen oder sonstiger Werbung werden nur dann zu einer ausdrücklich
vereinbarten Beschaffenheit des Fahrzeugs, wenn sie im Kaufvertrag übernommen oder dort ausdrücklich
bestätigt werden.
3. Fahrzeugzustand und Fahrzeugangaben
Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug. Alters-, laufleistungs- und
nutzungsbedingte Gebrauchsspuren können bei der Beurteilung des Fahrzeugzustands zu berücksichtigen sein.
Die im Kaufvertrag dokumentierten Angaben zu Fahrzeugidentifikationsnummer, Erstzulassung, Kilometerstand,
Ausstattung, Zubehör, bekannten Beschädigungen, Vorschäden und sonstigen Fahrzeugmerkmalen sind
Bestandteil der individuellen Vertragsvereinbarung.
Eine bestimmte Beschaffenheit, Eigenschaft oder Verwendungsmöglichkeit gilt nur als ausdrücklich vereinbart,
soweit sie im Kaufvertrag entsprechend festgehalten ist.
Ein im Vertrag als Kilometerstand ausgewiesener Wert bezeichnet grundsätzlich den bei Vertragsschluss bzw.
Übergabe am Fahrzeug abgelesenen Kilometerstand. Eine Zusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung über
die tatsächliche Gesamtfahrleistung besteht nur, wenn dies im Kaufvertrag ausdrücklich so vereinbart wird.
4. Bekannte Mängel, Vorschäden und Abweichungen
DP Car Trading dokumentiert ihm bekannte wesentliche Mängel, Beschädigungen und Vorschäden im
Kaufvertrag bzw. in den zugehörigen Vertragsunterlagen.
Soll bei einem bestimmten Merkmal des Fahrzeugs von den objektiv zu erwartenden Anforderungen
abgewichen werden, wird der Käufer hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens informiert. Eine
solche Abweichung wird ausdrücklich und gesondert vereinbart.
Allgemeine Hinweise auf Alter, Laufleistung oder den gebrauchten Zustand des Fahrzeugs ersetzen eine
erforderliche konkrete Vereinbarung über eine bestimmte Abweichung nicht.
5. Kaufpreis und Umsatzsteuer
DP Car Trading | Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge an Verbraucher | Stand 12.10.2026
DP CAR TRADING
Der vereinbarte Gesamtkaufpreis ergibt sich aus dem individuellen Kaufvertrag.
Die steuerliche Behandlung des Fahrzeugverkaufs wird im Kaufvertrag ausgewiesen.
Bei regelbesteuerten Fahrzeugverkäufen wird die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer entsprechend der im
Kaufvertrag ausgewiesenen steuerlichen Behandlung dargestellt.
Bei Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
6. Zahlung
Soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs
vollständig zur Zahlung fällig.
Die Übergabe des Fahrzeugs kann von der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises abhängig
gemacht werden.
Vereinbarte Anzahlungen, Finanzierungen oder sonstige Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem
individuellen Kaufvertrag.
7. Übergabe
Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe werden individuell vereinbart.
Mit der Übergabe erhält der Käufer die im Kaufvertrag als vorhanden vereinbarten Fahrzeugunterlagen,
Schlüssel und Zubehörteile.
Der Käufer bestätigt die Übergabe des Fahrzeugs und der übergebenen Unterlagen und Gegenstände im
Übergabeprotokoll oder Kaufvertrag.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe des
Fahrzeugs auf den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von DP Car Trading.
Vor vollständigem Eigentumsübergang darf der Käufer das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung von DP Car
Trading veräußern, verpfänden oder sicherungsübereignen.
9. Gesetzliche Mängelrechte
Dem Käufer stehen die gesetzlichen Rechte wegen Sach- und Rechtsmängeln zu.
Im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung kann der Käufer grundsätzlich zwischen der Beseitigung des
Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
sind.
Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
getragen.
Der Käufer hat DP Car Trading das Fahrzeug zur Prüfung und Durchführung einer etwaigen Nacherfüllung zur
Verfügung zu stellen.
Gesetzliche Rechte des Käufers auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bleiben nach Maßgabe der
gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
10. Verjährung von Mängelansprüchen bei gebrauchten Fahrzeugen
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung des
Fahrzeugs.
Soweit für das konkrete gebrauchte Fahrzeug eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr vorgesehen ist,
wird der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert hierüber informiert.
Die Verkürzung wird nur Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen DP Car Trading und dem Käufer ausdrücklich
und gesondert vereinbart wird.
DP Car Trading | Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge an Verbraucher | Stand 12.10.2026
DP CAR TRADING
Diese Verkaufsbedingungen allein bewirken keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Gesetzlich zwingende längere Fristen sowie Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel bleiben
unberührt.
11. Garantien
Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie im individuellen Kaufvertrag oder in einer gesonderten
Garantieerklärung ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
Eine gegebenenfalls zusätzlich bestehende Händler-, Hersteller- oder Gebrauchtwagengarantie berührt die
gesetzlichen Mängelrechte des Käufers nicht.
Angaben über Eigenschaften oder Beschaffenheiten des Fahrzeugs stellen nicht allein deshalb eine Garantie
dar.
12. Haftung
DP Car Trading haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem
Produkthaftungsrecht, sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DP Car Trading bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
13. Zulassung, Versicherung und Nutzung nach Übergabe
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Käufer nach Übergabe des Fahrzeugs für dessen ordnungsgemäße
Zulassung, Versicherung und Nutzung verantwortlich.
Vereinbarungen über Zulassung, Überführung, Kurzzeitkennzeichen oder sonstige Zusatzleistungen werden im
jeweiligen Kaufvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erhält der Käufer in der gesonderten
Datenschutzinformation für Kunden von DP Car Trading.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen
gesetzlichen und vertraglichen Regelungen hiervon unberührt.
